Die Tagesgeschäfte und die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben dürfen nicht mehr unterbrochen werden. Dies führt bei den heutigen Anforderungen rasch zu finanziell negativen Folgen aus mangelnder Auskunftsbereitschaft und Unkenntnis der aktuellen und künftigen Finanzlage. So kommen die Gemeinden heute rasch in die Lage, von ausserhalb Wissen und Arbeitskräfte 'einzukaufen'. Z.B. bei
- Stellenantritt neuer Angestellter (Einführung, Unterstützung)
- Längere Absenz von Finanzverwaltern (Stellvertretungen)
- Finanzplanung
- Bereinigungsarbeiten und Kontrollen in der Finanz-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- Übernahmen von Teilbereichen (z.B. Steuerbuchhaltung, Steuerab-rechnungen, Lohnbuchhaltung, Personalwesen etc.)
- Outsourcing von Aufgaben und/oder Funktionen
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